Während der Grundschulzeit haben die Eltern die Möglichkeit, sich aktiv am Schulleben zu beteiligen, sei es bei der Gestaltung eines Schulfestes, als Begleitperson beim Ausflug oder als Mitglied im Elternbeirat. Bei jeder Art der Mitwirkung lernen sich Eltern und LehrerInnen gegenseitig besser kennen - eine gute Basis für die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule.
Die Sprechstunde
Die ersten "Ansprechpartner" der Eltern sind natürlich die Lehrerlinnen
des Kindes. In deren Sprechstunden können Mutter oder Vater sich stets
über den Entwicklungsstand und das Verhalten des Kindes in der Klasse unterrichten.
Am besten vereinbart man hierfür einen Termin, indem man dem Kind eine
kurze Notiz über den Gesprächswunsch mitgibt.
Der Elternabend
- Klassenpflegschaft
Der Elternabend, im Schulgesetz von Baden-Württemberg "Klassenpflegschaft"
genannt. wird von den Eltern und dem/der Klassenlehrer/in abgehalten. Er dient
der gemeinsamen Beratung und Information. Themen sind in der Regel der Entwicklungsstand
der Klasse, die kommenden Lernstoffe, Fragen zur Disziplin, zum Stundenplan.
zu den Hausaufgaben und vieles mehr.
In jedem Schulhalbjahr findet mindestens ein Elternabend statt.
Die Klassenelternvertreter
Spätestens sechs Wochen nach Schuljahresbeginn muss der erste Elternabend
stattfinden. Bei dieser Sitzung werden ein/e Klassenelternvertreter/in sowie
ein/e Stellvertreter/in in getrennten Wahlgängen gewählt.
Der Elternbeirat
Alle Klassenelternvertreter/innen und Stellvertreterlinnen einer Schule bilden
zusammen den Elternbeirat. Der Elternbeirat vertritt die Anliegen der Eltern
gegenüber der Schule und evtl. der Schulverwaltung (Staatliches Schulamt
und Oberschulamt). Er wird von der Schulleitung über die allgemeine Schulsituation
informiert z.B. über Schülerzahlen, Klassenbildung, Haushaltsmittel
etc. und muss bei Maßnahmen, die für das Schulleben von allgemeiner
Bedeutung sind, angehört werden.
Die Mitglieder des Elternbeirates wählen aus ihrer Mitte eine/n Vorsitzende/In,
eine/n Stellvertreter/in und die Mitglieder der Schulkonferenz.
Die Schulkonferenz
Der Schulkonferenz gehören an:
o der/die Schulleiter/in als Vorsitzende/r
o der/die Elternbeiratsvorsitzende als stellvertretende/r Vorsitzende/r o sechs
Vertreter der Lehrer/innen
o fünf Elternvertreter/innen
Die Schulkonferenz
hat die Aufgabe, das Zusammenwirken von Schulleitung, Lehrern und Eltern zu
fördern. Zu wichtigen schulischen und pädagogischen Angelegenheiten
muss die Schulkonferenz ihr Einverständnis geben.
Er wird gebildet durch die Elternbeiratsvorsitzenden und Stellvertreter/innen
aller Schulen der Stadt. Die Mitglieder erhalten einen guten Überblick
über die Situation an anderen Schulen. Gegebenenfalls können gemeinsame
Aktionen geplant und durchgeführt werden, die von Interesse für alle
Schulen sind.
Gesamtelternbeirat
der Stadt Bietigheim-Bissingen
Er wird gebildet durch die Elternbeiratsvorsitzenden und Stellvertreter/innen
aller Schulen der Stadt. Die Mitglieder erhalten einen guten Überblick
über die Situation an anderen Schulen. Gegebenenfalls können gemeinsame
Aktionen geplant und durchgeführt werden, die von Interesse für alle
Schulen sind.
Landeselternbeirat
Der Landeselternbeirat besteht aus 32 Mitgliedern aus allen Schularten. Gewählt
wird auf 3 Jahre. Er berät das Kultusministerium "in allgemeinen Fragen
des Erziehungs- und Unterrichtswesens".